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   BAG, 20.04.1994 - 1 ABR 52/93   

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https://dejure.org/1994,12454
BAG, 20.04.1994 - 1 ABR 52/93 (https://dejure.org/1994,12454)
BAG, Entscheidung vom 20.04.1994 - 1 ABR 52/93 (https://dejure.org/1994,12454)
BAG, Entscheidung vom 20. April 1994 - 1 ABR 52/93 (https://dejure.org/1994,12454)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen - Unbestimmtheit eines Entscheidungstenors - Berücksichtigung von Amts wegen - Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Änderung der Verteilungsgrundsätze - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 1 ABR 52/93
    Nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Dezember 1991 (GS 2/90 - AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) unterliegt die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nur dann und insoweit der Mitbestimmung, als sich die Verteilungsgrundsätze ändern und darüber hinaus für eine anderweitige Anrechnung bzw Kürzung ein Regelungsspielraum verbleibt.

    Nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Dezember 1991 (GS 2/90 - AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) unterliegt die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nur dann und insoweit der Mitbestimmung, als sich die Verteilungsgrundsätze ändern und darüber hinaus für eine anderweitige Anrechnung bzw. Kürzung ein Regelungsspielraum verbleibt.

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 1 ABR 52/93
    Hilfsweise kann bei verbleibenden Zweifeln auf Kriterien wie die Entstehungsgeschichte der Vereinbarung oder deren bisherige betriebliche Handhabung zurückgegriffen werden (vgl. etwa MünchArbR/Matthes, § 319 Rz 4 ff.; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 77 Rz 24; BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • LAG Düsseldorf, 13.06.2016 - 9 Sa 233/16

    Präjudizielle Bindungswirkung eines Verfahrens nach § 104 BetrVG für das

    Die Frage, worüber der angefochtene Beschluss entschieden hat, beantwortet sich aus seinem Tenor, zu dessen Auslegung die Entscheidungsgründe heranzuziehen sind (BAG v. 19.01.2010 - 1 ABR 55/08, juris; BAG v. 20.10.1994 - 1 ABR 52/93, juris; Germelmann/Matthes/Prüttung/Müller/Glöge, § 81 Rz 33, 34).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2019 - 3 Sa 48/17

    Anpassung von Betriebsrenten - Auslegung Betriebsvereinbarung

    Der subjektive Wille der Betriebspartner hat nur Auslegungsrelevanz soweit er in der Betriebsvereinbarung seinen erkennbaren Niederschlag gefunden hat (BAG 20.4.1994 - 1 ABR 52/93 - zu B II 1 der Gründe, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2019 - 3 Sa 501/17

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung eines betrieblichen Versorgungswerks -

    Der subjektive Wille der Betriebspartner hat nur Auslegungsrelevanz soweit er in der Betriebsvereinbarung seinen erkennbaren Niederschlag gefunden hat (BAG 20.4.1994 - 1 ABR 52/93 - zu B II 1 der Gründe, juris).
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